Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines


Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Weiterhin wird den Geschäftsbedingungen des Bestellers ausdrücklich widersprochen, sofern sie nicht mit unseren Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen kongruent sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss


Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen erfordern zur Wirksamkeit unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung.

Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor.

3. Preise

3.1 Gültig sind die in unseren Verträgen und Auftragsbe- stätigungen genannten Preise. Diese Preise sind bis 6 Wochen nach Vertragsabschluss verbindlich. Danach können, durch eingetretene Lohn-, Logistik- und Materialpreiserhöhungen, die Preise nur im eingetretenen Umfang der tatsächlichen Lohn- und Material-preiserhöhungen angepasst werden. Bei der Berechnung ist die ursprüngliche Kalkulation beizubehalten.

3.2  Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tag

der Rechnungslegung gültigen Mehrwertsteuer. Endverbraucher im Sinne des HGB erhalten Bruttopreise.

4. Lieferung


4.1  Bei Lieferung ab Lager gehen Logistik- und

Lagerungskosten zu Lasten des Bestellers.

4.2  Lieferungs- und Leistungsverzögerung auf Grund von

höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Zu solchen Ereignissen gehören Streik, Unwetter, Krieg, Aussperrung, behördliche Anordnung etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Zulieferern eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und Leistung um die Dauer der Behinderung plus einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise von dem Vertrag zurück zu treten.

4.3  Bei vereinbarten Lieferzeiten handelt es sich

grundsätzlich um unverbindliche Fristen. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die 3 (drei) Wochen nicht unterschreiten darf. Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haften wir ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde.

5   Rücktritt von dem Vertrag
   

5.1 Wird bei Messungen festgestellt, dass die Montage aus technischen Gründen in der gewünschten Weise nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

5.2 Tritt der Besteller mit unserem Einverständnis vor Fertigung der in Auftrag gegebenen Waren vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, eine Abstandsentschädigung in Höhe von 30% des Auftragswertes zu beanspruchen, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass der uns durch den Rücktritt entstandene Schaden (entstandene Kosten, Aufwand und Gewinn) wesentlich niedriger ist.

6 Zahlungen

6.1 Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug von Skonto fällig, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Skontogewährung ist bei Vertragsabschluss schriftlich zu vereinbaren, eine nachträgliche Skontogewährung ist nicht möglich. Der Skontoabzug entfällt, falls andere Rechnungen nicht ausgeglichen sind. Zahlungen gelten erst ab dem Tag als geleistet, an dem wir über die Zahlung verfügen können.

6.2 Bei Überschreiten des Zahlungsziels sind wir berechtigt Verzugszinsen zu erheben und zwar in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz für Verbraucher und in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, soweit der Besteller kein Verbraucher ist. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens ist jederzeit möglich.

6.3 Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

6.4 Zusätzliche Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers

6.5 Ist der Besteller in Verzug, steht es uns frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu fordern. Verweigert der Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

6.6 Der Besteller kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Einbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, sofern sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt, auch wenn sie montiert ist, bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im Fall von Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das (Mit-) Eigentum im Wert des Zustandes der Vorbehaltsware vor Be- oder Verarbeitung an der dadurch entstehenden Sache zu. Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers zulässig. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Veräußerung die Forderungen gegen den Erwerber an uns ab. Der Besteller hat den Erwerber dazu zu verpflichten, im Rahmen der aus der Weiterveräußerung resultierenden Zahlungspflicht, direkt an uns die Zahlung zu leisten. Ausnahmen hiervon erfordern die vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller.

7.2 Im Weiteren sind Verfügungen über die Vorbehaltsware unzulässig, besonders Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

7.3 Wird die Zwangsvollstreckung über das Vermögen des Bestellers eröffnet und ist hiervon die Vorbehaltsware betroffen, so ist uns dies sofort, schriftlich und unter Angabe aller erforderlichen Daten mitzuteilen.

8. Mängelhaftung


8.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, gilt die Frist zum geltend machen von Mängeln beträgt bei neu hergestellten Sachen 2 (zwei) Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen 1 (ein) Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistung auch bei neu hergestellten Artikeln 1 (ein) Jahr.

8.2 Bei einigen Fremderzeugnissen bestehen durch den Hersteller über die Gewährleistung hinaus gehende Garantiezusagen, diese gehen nicht auf uns über. Bei der Durchsetzung der Garantiezusagen gegenüber dem Hersteller haben wir lediglich eine vermittelnde Position. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung besteht nicht.

8.3 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens innerhalb 1 (einer) Woche nach Empfang der Ware, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich mitzuteilen. Der Einbau oder die Verarbeitung hat dann zu unterbleiben. Werden offensichtliche Mängeln nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht schriftlich gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

8.4 Sonstige Mängel sind uns spätestens innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich zu rügen.

8.5 Für Werbeaussagen oder Mängel in der Gebrauchsanweisung haften wir nur gegenüber Bestellern die Verbraucher sind.

8.6 Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendung des Werkes wesentlich beeinträchtigen, sind von der Haftung für Mängel ausgeschlossen.

8.7 Wir sind berechtigt, Nacherfüllung nach unserer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung unter den in Satz 1 dargestellten Umständen berechtigt.

8.8 Der Besteller ist erst dann zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadenersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung 3 Mal fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadenersatz besteht nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Schadenersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz beruhen.

8.9 Bei einem Regressanspruch des Bestellers gemäß §§478 und 479 BGB muss er uns erst ermöglichen den Mangel selbst nachzubessern. Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Besteller auf einen Zahlungsanspruch übergehen.

8.10 Stellt sich bei der Überprüfung eines gerügten Mangels heraus, dass dieser entweder nicht besteht oder dieser Mangel nicht durch uns zu vertreten ist, so ist der Anspruchsteller verpflichtet, die Kosten der Überprüfung und Untersuchung des unberechtigt gerügten Mangels zu tragen. Diese werden mit den aktuellen Kostensätzen unseres Unternehmens berechnet.

9. Pflichtverletzung


9.1 Die Haftung für Pflichtverletzung beschränkt sich für uns auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen. Dieser Haftungsausschluss besteht nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Seits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

9.2 Wir haften grundsätzliche nicht für Pflichtverletzungen, die aus Leistungen hervorgehen, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen oder Muster, die vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Wir haben jedoch die Pflicht, den Besteller sofort auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen, soweit dies für uns erkennbar ist. Bei der Erbringung von Leistungen nach Vorgabe des Bestellers ist unsere Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht unserer Seits besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand


10.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

10.2 Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum, ist der Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

11 Salvatorische Klausel

Sofern ein Absatz gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, so ist nur dieser ungültig, nicht der gesamte Vertragstext.
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